Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt

16. Jun 2026

Quelle: Bundestag

Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen bei der Aufarbeitung der Epstein-Files weiterhin aufmerksam.

Sie beteiligt sich darüber hinaus nicht an Spekulationen. Das betont sie in einer Antwort (21/5349) auf eine Kleine Anfrage (21/4476) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Darin heißt es weiter, dass die Regierung in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zahlreiche Verbesserungen erreicht habe. „Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt (UBSKM-Gesetz) ist am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft getreten und stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Auch auf Landesebene wurden entsprechende gesetzliche Regelungen angestoßen oder getroffen“, so die Regierung. Sie prüfe darüber hinaus kontinuierlich, ob weiterer Handlungsbedarf bestehe, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam gewährleisten zu können.

Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, sei aber nicht Ziel der Regierung, denn, um Kinder besser zu schützen und sie in ihren Rechten zu stärken, „ist es wichtig, direkt in der Lebenswirklichkeit der Kinder anzusetzen; zum Beispiel in der Kita, in der Schule oder in der Elternarbeit“.

Die Bundesregierung verweist ferner auf die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne #nichtwegschieben, die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) gemeinsam umgesetzt wird. Ziel der Kampagne sei es, Erwachsene dafür zu sensibilisieren, dass Missbrauch vor allem im eigenen Umfeld, in der Familie oder im Freundeskreis stattfinde und sie zu ermutigen und zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, aufmerksam zu sein und bei Verdachtsmomenten zu handeln. Für die Umsetzung der Kampagne stehen im Jahr 2026 rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich soll den Angaben zufolge im laufenden Jahr ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gelegt werden.

aus "Heute im Bundestag" vom 21.4.26

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