Regierung: Sanktionen richten sich nicht gegen Kinder

03. Mär 2026

Quelle: Bundestag

Im Jahresdurchschnitt 2024 sind rund 8.300 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit minderjährigen Kindern von mindestens einer Leistungsminderung betroffen gewesen, davon rund 3.700 Alleinerziehende-BG und rund 4.600 Partner-BG.

Rund 16.800 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4288) auf eine Kleine Anfrage (21/4019) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die durchschnittliche Leistungsminderung betrug den Angaben zufolge 63 Euro.

Zu den Folgen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (21/3541) für eine neue Grundsicherung, der am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll, heißt es in der Antwort: „Im Gesetzesentwurf wurden auch die potentiellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche bei Leistungsminderungen eines Elternteils umfassend geschützt werden.“ Es werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemindert, die die Pflichtverletzung begangen habe. Der Regelbedarf der Kinder und gegebenenfalls weiterer Elternteile in der Bedarfsgemeinschaft werde nicht gemindert. Auch erfolge eine Minderung nicht, wenn sie im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde. „Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe besteht unabhängig von möglichen Leistungsminderungen beziehungsweise der Gewährung oder Nicht-Gewährung von Leistungen nach dem SGB II“, schreibt die Bundesregierung.

aus "Heute im Bundestag" vom 3.3.2026

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