Linke scheitert mit Antrag zum Kooperationsverbot

05. Jul 2026

Quelle: Bundestag

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Die Linke für eine Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung abgelehnt.

Gegen den Antrag (21/1594) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten.

Die Linke hatte gefordert, das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufzuheben und im Grundgesetz eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ zu verankern. In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert sei. Dabei bestehe einerseits „ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert“, und andererseits eine „deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten“.

Als „Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten“, brauche es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Finanzierung von Bildung müsse „endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden“.

aus "Heute im Bundestag" vom 24.6.2026

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