Die bisher beschlossenen Gesetze zur Bewältigung der Coronakrise berücksichtigen nach Ansicht der Bundesregierung auch die besondere Lage von Familien mit chronisch kranken Kindern.
So sei mit dem krisenfesten Elterngeld, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz viel unternommen worden, um die Gesundheit und wirtschaftliche Stabilität der Familien zu sichern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das komme auch Eltern mit chronisch kranken Kindern zugute.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 11.6.2020
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