05. Mär 2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwoch mit zwei Anträgen im Agrarausschuss zu einer Altersgrenze für Energydrinks sowie zur Verhinderung von Bezeichnungsverboten für Fleischalternativen gescheitert.
In dem Antrag (21/4285) mit dem Titel „Empfehlung des Bürgerrates “Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben„ zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen“ fordern die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung auf, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch einer breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz zu folgen und eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Außerdem solle die Bundesregierung flankierende Maßnahmen ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert, und regulativer Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. Für den Antrag votierten einzig die Grünen, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
In dem Grünen-Antrag (21/2048) mit dem Titel „Frei benennen, klar erkennen - Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen verhindern“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene im Rat und im Rahmen der Trilog-Verhandlungen gegen Bezeichnungsverbote und für pflanzliche Fleischalternativen einzusetzen. Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab.
aus "Heute im Bundestag" vom 4.3.2026
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