Bereinigung des Namensänderungsgesetzes

29. Jan 2021

Quelle: Bundestag

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, ist das Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 nach Artikel 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. In der letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Januar 1962 seien verschiedene historische Begriffe beibehalten worden und deshalb nach wie vor in dem Gesetz enthalten. Sie sollen durch das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz bereinigt "und der Text den Erfordernissen der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz angepasst werden". Diese Bereinigung des Namensänderungsgesetzes soll der Vorlage zufolge ohne inhaltliche Änderung des geltenden Rechts erfolgen.

aus "Heute im Bundestag" vom 27.1.2021

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