Antragslose Kindergeldzahlung wird möglich

12. Okt 2026

Quelle: Bundestag

Der Finanzausschuss hat die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht.

Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Entwurf vorgenommen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die Neuregelung nur dann gelte, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden.

Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. In einer Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen heißt es, die Koalition sei sich einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Es sei aber angesichts der Regelungen in dem Gesetzentwurf zu erwarten, dass die Zahl der Mütter unter den Berechtigten überproportional zunehmen werde. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden. Die CDU/CSU empfahl, die jeweilige IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern zu speichern, was die Zuordnung erleichtern werde.

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass durch die Neuregelung viele Punkte unklar bleiben würden. Das jetzt geschaffene Doppelsystem werde die Kosten erhöhen und nicht senken. Denn die bisherigen Strukturen müssten erhalten bleiben, zum Beispiel für im Ausland lebende Kinder. Die AfD-Fraktion kritisierte auch, dass der Missbrauch beim Kindergeld besonders bei Zahlungen ins Ausland erheblich sei.

Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Tag für die Familien und Kinder sowie für die Entwicklung digitaler staatlicher Leistungen. Erfahrungen aus anderen Ländern würden zeigen, dass es richtig sei, die Änderungen Schritt für Schritt einzuführen. Durch Kontrollregelungen sei sichergestellt, dass nur antragsberechtigte Eltern in den Genuss der Neuregelung kommen könnten.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeichnet sich ein handlungsfähiger Staat dadurch aus, dass keine unnötigen bürokratischen Hürden den Leistungen für Familien im Weg stehen würden. Deshalb sei dieser Gesetzentwurf grundsätzlich der richtige Schritt. Die Automatisierung greife, wo die Familienkasse die Daten schon habe. Aber damit dürfe die Regelung nicht aufhören, sondern sie müsse auch für Erstkinder gelten. Und es wäre gut, wenn auch kompliziertere Fälle einbezogen werden könnten.

Die Fraktion Die Linke sprach von einem überfälligen Schritt. Die Neuregelung hätte aber schneller kommen können. Zum Kindergeld selbst erklärte die Fraktion, dieses sei viel zu niedrig. Bezieher höherer Einkommen würden durch den steuerlichen Kinderfreibetrag bevorzugt.

Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Für den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion.

aus "Heute im Bundestag" vom 8.7.2026

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