Die Rolle der stellvertretenden Elternsprecher

16. Mai 2021

von Ruby Mattig-Krone
Die Rolle der stellvertretenden Elternsprecher

Gewählte Elternvertreter sind Mitglieder der schulischen Gremien. Ihre Stellvertretungen sind Abwesenheitsvertreter – das ist im Zweifel ihre einzige Funktion.

Wie ist das geregelt? Die Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:

Die Frage:

Ich bin stellvertretende Elternvertreterin unserer Klasse. Als solche nehme ich nicht an Gremiensitzungen teil, sondern unterstütze die beiden gewählten Vertreter bei Recherchen, Weiterleitung von Informationen oder auch beim Dialog mit den anderen Eltern.

Das ist nun nicht mehr erwünscht. Es gab Konflikte und den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung.

Welche Rechte und Pflichten haben stellvertretende Elternvertreter?

Die Antwort:

Eltern haben vielfältige familiäre und berufliche Verpflichtungen und einen vollen Terminkalender. Daher kann es sinnvoll sein, die Arbeit der Elternvertretung auf mehrere Schultern zu verteilen. Das ist möglich durch die Wahl von Stellvertretern, das Sprecherteam verteilt dann intern die anstehenden Aufgaben.

Rein rechtlich sind Stellvertreter nach dem Schulgesetz nur Abwesenheitsvertreter – sie springen also ein, wenn die ordentlichen Elternvertreter Gremien nicht besuchen können, beispielsweise, wenn diese im Schichtdienst arbeiten oder häufiger auf Dienstreise sind.

Formal haben Stellvertreter also keine Rechte, sie sind auf eine gute Zusammenarbeit im Team angewiesen.


Wie ist das geregelt?

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