Kein Kita-Platz: Eltern verklagen die Bezirke

20. Feb 2018

Daniela von Treuenfels
Kein Kita-Platz: Eltern verklagen die Bezirke

Nach Friedrichshain-Kreuzberg gibt es jetzt in Neukölln eine weitere Klage von Eltern wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten. Eine Familie verklagt das Land Berlin auf die Zuteilung eines geeigneten Kitaplatzes.

Derzeit, teilt der zuständige Stadtrat Falko Lieke (CDU) mit, stehen in Neukölln 270 Kinder auf einer Warteliste. Die Eltern "verzichten faktisch auf einen Platz und werfen ihre ganze Lebensplanung über den Haufen", so Lieke. Die Hinweise der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die auf den Neubau von 2.700 Kitaplätzen verweist, ist für Liecke keine Lösung des Problems: Das Hauptproblem sei nicht der Bau von Gebäuden, sondern die Ausbildung von Fachkräften. "Hunderte Plätze können schon deswegen nicht belegt werden, weil das Personal an allen Ecken und Enden fehlt." Ein Grund dafür sei die schlechte Bezahlung.

Auch die vom Senat beschlossene Gebührenfreiheit kritisiert Neuköllns Jugendstadtrat, sie sei "ein Fehler mit Ansage" gewesen. "Die richtige Reihenfolge wäre: Erst genug Kitaplätze mit gut qualifiziertem und bezahltem Personal und dann die Gebührenfreiheit." Die falsche Prioritätensetzung des Senats falle den Familien und Fachkräften jetzt auf die Füße.

Der Bezirk Neukölln hatte vor rund zwei Jahren den Versuch unternommen, Erzieher durch die Zahlung einer Zulage in den Bezirk zu locken. Der Vorstoß wurde jedoch von der Finanzverwaltung untersagt.

Erst Anfang Februar war bekannt geworden, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgrund des Platzmangels und drohender Klageverfahren keine Plätze in der Tagespflege mehr an Familien aus anderen Bezirken vergibt. Lieke hält diese Praxis für rechtswidrig. Von der Bildungsverwaltung war dazu trotz mehrfacher Anfragen keine Auskunft zu erhalten.

Hintergrund:

Vor dem ersten Geburtstag hat ein Kind dann einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder einer Kindertagespflegestelle, wenn beide Eltern arbeiten, arbeitsuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden.
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
mehr Informationen: www.familien-wegweiser.de

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