Kinderbetreuung bei außergewöhnlichen Arbeitszeiten
Zuletzt aktualisiert: 23.12.2020
Daniela von Treuenfels
Schichtdienst, Nachtschichten, Wochenendarbeit – Eltern mit Arbeitszeiten jenseits der Fünftagewoche und dem Achtstundentag haben oft ein Problem mit der Kinderbetreuung. Wer nicht auf Großeltern, Nachbarn oder Babysitter zurückgreifen kann oder will, kann „ergänzende Kindertagespflege“ in Anspruch nehmen – kostenfrei bis zur zweiten Klasse der Grundschule.