Verlängerung des Rentenniveaus und mehr „Mütterrente“

09. Okt 2025

Quelle: Bundestag

Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden.

In einem entsprechenden Gesetzentwurf (21/1929) schreibt sie zur Begründung: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder - unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes - die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen - auch wiederholt - ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“

Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpaketes einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören.

aus "Heute im Bundestag" vom 2.10.2025

Politik und Gesellschaft

In diesem Bereich geht es um Familien und die Welt um sie herum. Wir verfolgen, so weit uns das möglich ist, familienpolitische Debatten.

Was im Deutschen Bundestag zum Thema Familie und Bildung auf der Tagesordnung steht, haben wir in der Rubrik "Aus dem Bundestag" aufgesammelt.

Eine solidarische Gesellschaft ist für Familien essentiell. Unsere 5 Cent zum Thema Engagement bildet die Rubrik "Spenden und Helfen".

Wo es aktuell Geld und andere Unterstützung für Engagement und Projektideen gibt, bündeln wir in der Rubrik "Ausschreibungen und Förderungen"

Kostenlos, werbefrei und unabhängig.
Dein Beitrag ist wichtig, damit das so bleibt.

Unterstütze unsere Arbeit via PayPal.

Newsletter abonnieren

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt ein Analyse-Tool, welches dazu genutzt werden kann, anonymisiert Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Wählen Sie bitte aus ob für Funktion der Website notwendige Cookies gesetzt werden bzw, ob Sie die Website unter Einbindung externer Komponenten nutzen.