29. Apr 2022
Einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern hat der Bundesrat erneut eingebracht.
Eine im Oktober 2020 eingebrachte inhaltsgleiche Vorlage (19/23569) war zum Ende der vergangenen Wahlperiode für erledigt erklärt worden. Die Bundesregierung hält den Entwurf für nicht erforderlich.
Der Entwurf sieht die Erweiterung des Straftatbestandes in Paragraf 235 des Strafgesetzbuches (Entziehung Minderjähriger) um die Kindesentführung vor. Das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern sollen einen Grundtatbestand mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bilden. Zudem ist eine Erweiterung des Straftatenkatalogs vorgesehen, um die Möglichkeit zu schaffen, Führungsaufsicht unbefristet zu verlängern. In der Strafprozessordnung soll eine Ergänzung gewährleisten, dass die Anordnung der Untersuchungshaft nach Kindesentführungen erleichtert wird. Im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern hat der Gesetzentwurf in erster Linie zum Ziel, die sich aus der bisherigen Gesetzeslage und Rechtsprechung ergebenden Lücken des strafrechtlichen Schutzes von Kindern zu schließen, wie es in der Vorlage heißt.
In ihrer Stellungnahme zum Entwurf stellt sich die Bundesregierung gegen die Länderinitiative. „Die Bundesregierung erachtet die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) als nicht erforderlich, um den Schutz von Kindern zu verbessern. Die effektive strafrechtliche Verfolgung von Kindesentführungen ist auch aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich“, heißt es in der Stellungnahme.
aus "Heute im Bundestag" vom 29.4.2022
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