31. Jul 2025
Um Straf- und Gewalttaten an Schulen geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Um Straf- und Gewalttaten an Schulen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/904) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/766). Danach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 94.318 Straftaten mit der „Tatörtlichkeit Schule“ registriert, darunter 7.243 Fälle von Gewaltkriminalität. Das entspricht laut Vorlage 1,6 Prozent aller insgesamt im Jahr 2024 verzeichneten Straftaten beziehungsweise 3,3 Prozent aller im vergangenen Jahr registrierten Fälle von Gewaltkriminalität.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, belief sich die Zahl der „Straftaten insgesamt“ im Zusammenhang mit dem „Ereignis ,Schulische Veranstaltung'“ den Angaben zufolge im Jahr 2024 auf 24.292, bei denen es in 2.606 Fällen um Gewaltkriminalität ging. Der Anteil dieser Taten liegt den Angben zufolge bei 0,4 Prozent beziehungsweise 1,2 Prozent.
Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasst öffentliche und private Schulen bis zur Abiturstufe, Berufsschulen und Gebäude beziehungsweise Flächen, die schulisch genutzt werden, wie die Bundesregierung erläutert. Der Schulweg gehört danach nicht dazu.
„Das Ereignis ,schulische Veranstaltung' ist in allen Fällen mit unmittelbarem schulischem Bezug zu erfassen“, heißt es in der Antwort weiter. Hierzu zählten neben den klassischen Unterrichtsveranstaltungen unter anderem Klassenfahrten und Schulsport außerhalb des Schulgeländes. Ebenfalls umfasst würden solche Veranstaltungen, die im Rahmen des Schulbetriebes organisiert werden, aber auch „externe“ Besucher haben, zum Beispiel Musik- oder Theateraufführungen oder Ausstellungen von Schulexponaten. Hiervon abzugrenzen seien Veranstaltungen, die zwar Räumlichkeiten der Schule nutzen, aber keinen Schulbezug aufweisen.
aus "Heute im Bundestag" vom 18.7.2025
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