Startchancen-Gesetz für Kitas vorgelegt

12. Okt 2026

Quelle: Bundestag

Kinder sollen in Kitas besser gefördert werden, sprachliche Defizite und allgemeine Entwicklungsdefizite sollen durch verbindliche Tests früher erkannt werden.

Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/8239) der Bundesregierung zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG).

Die Umsetzung von Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen sowie anschließenden Fördermaßnahmen in den Ländern seien sehr divers. Verpflichtende Erhebungen des Sprach- und des Entwicklungsstands in weiteren Kompetenzbereichen seien aktuell nur in drei Ländern vorgesehen beziehungsweise in Einführung, in sieben weiteren Ländern sei nur der Sprachstand verbindlich zu erheben oder entsprechende Verfahren sollen zeitnah eingeführt werden. „Dabei unterscheiden sich die Erhebungsverfahren in den Ländern - insbesondere beim Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Erhebung, bei den Zielgruppen sowie bei den eingesetzten Instrumenten und den Erhebungsorten. Auch hinsichtlich der Unterstützung von Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen mit zusätzlichen personellen Ressourcen ergibt sich ein heterogenes Bild“, führt die Regierung in dem Entwurf aus.

Darin werden nun Vorgaben für die Feststellung des Sprach- und des Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr sowie zur anschließenden Förderung der Kinder gemacht. Die Vorlage enthält außerdem Regelungen zur besonderen Unterstützung von Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen. Den betreffenden Kitas sollen zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Von dieser zusätzlichen Förderung sollen mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen in jedem Land profitieren.

Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder sowie für deren anschließende Förderung sollen den Kitas personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Bei Kindern, die nicht in Kindertageseinrichtungen betreut werden, soll ebenfalls eine Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine anschießende Förderung erfolgen. Dies soll durch Landesrecht geregelt werden.

Der Bund entlastet die Länder für die durch die Regelungen entstehenden Mehrausgaben über einen Verzicht von Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die stattdessen den Ländern zugute kommen sollen (1,5 Millionen Euro 2027 und 2028; 1,2 Millionen Euro 2029 und in den Jahren 2030 bis 2023 rund 990 Millionen Euro jährlich). „Für die Umsatzsteuermindereinnahmen des Bundes ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 60 Vorsorge getroffen. Der haushaltsrelevante Erfüllungsaufwand für den Bund in Höhe von jährlich fünf Millionen Euro ab 2027 ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 17 berücksichtigt“, heißt es weiter im Gesetzentwurf.

aus "Heute im Bundestag" vom 29.9.2026

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