29. Apr 2022
Der Bundesrat will Kinder besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Fahrzeugen schützen.
Dazu legte die Länderkammer einen Gesetzentwurf (20/1531) zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vor. Demnach soll künftig in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren das Rauchen verboten sein.
Erwartungen, dass auf freiwilliger Basis auf das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg schätze, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Rauchen im Auto ausgesetzt seien.
Das Passivrauchen gefährde die Gesundheit, heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf. Im verbrannten Tabak seien rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten. Die Konzentration der Giftstoffe sei im abgegebenen Rauch sogar höher als im aktiv inhalierten Rauch. Die Tabakrauchbelastung erreiche in geschlossenen Fahrgasträumen schon beim Rauchen einer Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte.
In ihrer Stellungnahme schreibt die Bundesregierung, dass „ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen“ zwar uneingeschränkt begrüßt werde. „Gegen den vorgelegten Gesetzentwurf bestehen aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken. Die Bundesregierung wird den gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen“, heißt es weiter in der Stellungnahme.
aus "Heute im Bundestag" vom 29.4.2022
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