06. Mai 2021
Der Kultusministerkonferenz (KMK) kommt nach Ansicht der Bundesregierung eine bedeutende länderübergreifende Koordinierungsfunktion im Rahmen des kooperativen Föderalismus zu.
Das schreibt sie in einer Antwort (19/29118) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27889) zu den Informations- und Kooperationsmöglichkeiten der KMK. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die KMK über ihre Schwerpunkte und Arbeitsbereiche eigenständig befinde und sich zu Begriffsverständnissen, der Identifizierung konkreter Aufgaben und der Erfolgskontrolle ihrer Vorhaben selbst äußern könne. Dies spiegle sich auch in darin wider, dass der Bund in der KMK lediglich als Gast vertreten sei.
Der Antwort sind zahlreiche Tabellen zur Zusammenarbeit der einzelnen Bundesministerien mit der KMK beigefügt.
aus "Heute im Bundestag" vom 6.5.2021
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