28. Mai 2025
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Fristen für Investitionen in den Ausbau der Ganztagsbetreuung verlängern
und haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/216) vorgelegt. Dieser soll am Donnerstag, 22. Mai 2025, als im Plenum erstmals beraten werden.
Hintergrund dafür ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG), mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden sind. „Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können“, führen die Fraktionen in dem nun vorgelegten Entwurf aus.
Deshalb wollen Union und SPD das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um
zwei Jahre verlängern. Das bedeutet konkret eine Änderung des
Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG), damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember
2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30. Juni 2030
erfolgen kann. Darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere zur
Mittelumverteilung, werden entsprechend angepasst. Die Frist zur Auflösung des
Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird damit ebenfalls um zwei
Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.
aus "Heute im Bundestag" vom 21.5.2025
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