Höhere Anforderungen an Hebammen

Quelle: Bundestag

Hebammen und Entbindungspfleger werden künftig ausschließlich akademisch ausgebildet.

Geplant ist eine am dualen Studium orientierte Ausbildung mit hohem Praxisanteil, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Grundlage für die Novelle ist eine EU-Richtlinie von 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 18. Januar 2020 umgesetzt werden soll. Die Zugangsvoraussetzung für die Hebammenausbildung wird von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige Schulausbildung angehoben.

Die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Hebammen und Entbindungspfleger sollen demnach systematisch erhöht werden. So werden künftig von einer ausgebildeten Hebamme oder einem Entbindungspfleger "genaue Kenntnisse der Wissenschaften, auf denen die Tätigkeiten der Hebamme beruhen", erwartet. Einzelheiten würden derzeit erarbeitet.

Die Hebammenschulen leisteten einen wichtigen Beitrag zur fachschulischen Ausbildung. Diese Expertise werde bei der Novellierung berücksichtigt. Geprüft werde zudem, ob es für einen Übergangszeitraum erforderlich und möglich sei, die fachschulische Ausbildung neben dem Studium aufrecht zu erhalten. Hebammen und Entbindungspfleger mit fachschulischer Ausbildung sollen einen Bestandsschutz erhalten. Die akademische Nachqualifizierung werde begrüßt.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 5.3.2019

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