Grüne fordern Corona-Elterngeld

Quelle: Bundestag

Angesichts der Schließung von Kindertageseinrichtungen und der nur schrittweisen Öffnung von Schulen während der Covid-19-Pandemie soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes verankerte Lohnentschädigung für Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, zu einem "Corona-Elterngeld" weiterentwickelt werden.

In dem entsprechenden Antrag sprechen sie sich dafür aus, dass die Nachweispflicht über andere zumutbare Betreuungsmöglichkeiten entfallen und Home-Office eines Elternteils nicht als Betreuungsoption gewertet werden soll. Zudem soll der Wegfall verschiedener Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wie zum Beispiel das kostenlose Mittagessen in Kitas und Schulen sowie die steigenden Kosten für Lebensmittel durch einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche kompensiert werden.

Darüber hinaus wollen die Grünen erreichen, dass der Anspruch auf Notbetreuung bundeseinheitlich geregelt wird. Dieser Anspruch soll für Familien, in denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, für berufstätige, studierende und in Ausbildung befindliche Alleinerziehende und für Kinder, deren Wohl gefährdet ist, gelten. Ebenso sollen die Sozialpädiatrischen Zentren, freiberufliche Hebammen und die Frühförderstellen in den Corona-Schutzschirm einbezogen werden. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, müssten zudem die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie deren Mitarbeiter als systemrelevant eingestuft und ihnen der Zugang zu ausreichender und angemessener Schutzausrüstung ermöglicht werden.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 23.4.2020

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