22. Jun 2021
Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Vergütung von Leistungen zu Bildung und Teilhabe nach dem Starke-Familien-Gesetz für Vereine ohne finanzielle Risiken und mit möglich wenig Bürokratieaufwand gestaltet werden.
In einem Antrag (19/30612) fordert sie die Bundesregierung auf, ein faktisches Ermessen der kommunalen Leistungsträger beim Wahlrecht für die Art der Gewährung der Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Zudem soll die direkte Auszahlung der Leistungen für Bildung und Teilhabe von den kommunalen Leistungsträgern an die Vereine überprüft werden.
Die FDP weist darauf hin, dass nach dem
Starke-Familien-Gesetz Leistungsberechtigte die Leistungen für Bildung und
Teilhabe auch als Geldleistung erhalten können. In der Folge müssten die
Vereine die Mitgliedsbeiträge bei den Leistungsberechtigten selbst einfordern.
Dadurch entstehe ein zusätzliches finanzielles Risiko für die Vereine.
aus "Heute im Bundestag" vom 21.6.2021
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