30. Jun 2022
Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz der Reform des Mutterschutzgesetzes.
Im Evaluationsbericht über die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, der nun als Unterrichtung (20/2510) vorliegt, schreibt sie: „Die Reform hat das Bewusstsein für den Mutterschutz neu geweckt sowie einen vertieften fachlichen Austausch etabliert, insbesondere durch den Ausschuss für Mutterschutz. Die damit verbundene Sensibilisierung für mutterschutzrechtliche Fragestellungen ist ein wichtiger Grundstein für eine wirkungsvollere Umsetzung des Mutterschutzes. Der Erfolg des Mutterschutzes liegt nun weniger im gesetzgeberischen Handeln, sondern vielmehr in der Sicherstellung einer angemessenen Umsetzung.“
Die Reform des Mutterschutzgesetzes ist 2017 in Kraft getreten. Es soll die Frau und ihr Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit besser schützen. Neben dem betrieblichen Gesundheitsschutz verbesserte das Gesetz insbesondere den arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz. Denn die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wurde von acht auf zwölf Wochen verlängert. Es erweiterte auch den Kündigungsschutz auf Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Zugleich soll das Mutterschutzgesetz mehr Frauen schützen, denn es gilt auch für Schülerinnen und Studentinnen und stellt klar, dass auch Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, vom Mutterschutzgesetz erfasst sind.
aus "Heute im Bundestag" vom 30.6.2022
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