31. Aug 2023
Im April 2023 haben rund 1,96 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften gelebt, 0,93 Mio. Kinder davon bei einem alleinerziehenden Elternteil.
Dies antwortet die Bundesregierung (20/8059) auf eine Kleine Anfrage (20/7946) der Fraktion Die Linke und bezieht sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
Deutschlandweit habe sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, für die ein Kinderzuschlag gewährt wurde, von rund 760.000 (Januar 2023) auf etwa 960.000 (Juli 2023) erhöht. Schwankungen ergeben sich laut Antwort dadurch, dass neben den laufenden Zahlungen auch Nachzahlungen zu berücksichtigen sind. Der Anteil von Alleinerziehenden an den Berechtigten im Kinderzuschlag habe im genannten Zeitraum bei rund 22 Prozent gelegen.
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort darauf
aufmerksam, dass die Armutsrisikoquote, nach der sich Die Linke in ihrer
Anfrage erkundigt hat, „eine statistische Größe für die Einkommensverteilung“
sei und keine Informationen über individuelle Bedürftigkeit liefere. Auch sei
eine Differenzierung der Armutsquote nach Familienstand, Migrationshintergrund
oder Qualifikationsniveau nicht verfügbar.
aus "Heute im Bundestag" vom 31.8.2023
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