Mögliche Versorgungsengpässe bei der Hebammenversorgung sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Wie die Bundesregierung darin ausführt, liegen ihr keine eigenen Daten vor, die verlässliche Informationen über bestehende Versorgungsengpässe liefern. Verschiedene Länder hätten Gutachten in Auftrag gegeben, um die Versorgungslage auf einer soliden Datenbasis beurteilen zu können. Dabei komme ein Teil der Länder zu dem Ergebnis, dass es keine Probleme bei der Hebammenversorgung gibt. Andere Länder bejahten Engpässe in bestimmten Regionen. Für den stationären Bereich habe das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit Anfang diesen Jahres ein Gutachten zur stationären Hebammenversorgung in Auftrag gegeben, das die stationäre Versorgungssituation in Deutschland umfassend darstellen und analysieren soll.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe und der Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen ist der Bundesregierung ihrer Antwort zufolge ein wichtiges Anliegen. Eine "Bedarfsplanung, vergleichbar mit derjenigen im ärztlichen Bereich, bei der der Versorgungsgrad mittels einer Verhältniszahl (Schwangere - Hebammen) bestimmt wird", sei im Bereich der ambulanten Hebammenversorgung nicht geplant und werde nicht als sachgerecht angesehen. Die Aufgabe, eine bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten geburtshilflichen Hebammenleistungen sicherzustellen, habe der Gesetzgeber der Selbstverwaltung, also den Vertragspartnern des Hebammenhilfevertrages, übertragen.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 23.7.2019
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