BAföG-Reform: Experten sehen Licht und Schatten

18. Mai 2022

Quelle: Bundestag

Licht- und Schattenseiten stellt eine Sachverständigenrunde aus Hochschulen, Studierenden- und Interessenvertretungen mit Blick auf die jetzt von der Bundesregierung vorgelegte BAföG-Novelle fest.

Mit der überfälligen Reform sei zwar ein wichtiger erster Schritt getan, doch eine grundlegende Strukturveränderung stehe noch aus, hieß es am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Sachverständigen begrüßten die geplante Ausweitung des Kreises der Bezugsberechtigten, kritisierten aber einhellig die nach überwiegender Ansicht unzureichende Höhe der Bedarfssätze. Mit ihrem Entwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (20/1631) will die Bundesregierung die Freibeträge um 20 Prozent und die Leistungen um fünf Prozent anheben sowie die Altersgrenze des Bezugsrechts auf 45 Jahre erhöhen sowie den Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro anheben.

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes, Matthias Anbuhl, nannte die Reform „einen wichtigen ersten Schritt“. Er unterstrich allerdings, dass die Armut unter Studierenden strukturell bedingt sei. Es bedürfe daher einer „Trendumkehr beim BAföG“, diese sei mit der vorliegenden Novelle noch nicht angepackt worden. Das müsse in einem „zweiten Schritt“ passieren. Als ungenügend kritisierte Anbuhl insbesondere die Höhe der Bedarfssätze und die Vermögensgrenze von 45.000 Euro: „Wir wünschen uns daher mehr Mut bei der strukturellen Reform.“

Für den Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) kritisierte dessen Bundesvorsitzende, Franca Bauernfeind, dass die Bedarfssätze „zu gering“ bemessen seien. Das habe sich auch sehr deutlich während der Pandemie gezeigt. Auch die Wohnungspauschale sei zu knapp angesetzt. Des Weiteren mahnte die studentische Vertreterin an, dass die Förderungsdauer nicht verlängert worden sei und eine „bürokratische Entschlackung“ des BAföG-Prozesses noch ausstehe. Dagegen begrüßte sie die geplante Anhebung der Freibeträge.

Sonia Brolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) merkte Grundsätzliches an. Nach ihren Worten geht es beim Bafög nicht nur um Chancengleichheit beim Zugang zum Studium, sondern ebenso um die Freiheit der Berufswahl. Wie ihre Vorredner verlangte Brolenius höhere Regelsätze; der DGB befürworte eine pauschale Anhebung um 150 Euro. Die Gewerkschaftsvertreterin bemängelte, dass bei der Bemessung der Regelsätze nicht zwischen Lebens-und Ausbildungskosten unterschieden werde und diese daher realitätsfern, weil „unscharf“ sei. Zudem plädierte die Gewerkschaftsvertreterin für ein elternunabhängiges BAföG.

Für Lone Grotheer, Vertreterin des „freien zusammenschlusses von studentinnenschaften“, lautete die zentrale Frage: „Wer darf studieren, wer kann sein Recht auf Bildung durchsetzen?“ Auch sie forderte einen wesentlich höheren Anstieg der Leistungen, und zwar auf bis zu 1500 Euro monatlich. Grotheer betonte, dass „Bildung generell vom Einkommen der Eltern unabhängig geregelt werden“ sollte und beklagte, dass die Zahl der Bafög-Empfänger kontinuierlich gesunken sei. Seien bei Einführung des BAföG noch 45 Prozent der Studierenden gefördert worden, so seien es heute nur noch rund zehn Prozent. Dass die aktuelle Bedarfsanpassung zu „unambitioniert“ sei, zeige die jüngst veröffentliche Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die nachwies, dass „fast jeder dritte Student in Armut“ lebe. Deshalb könne der Entwurf nur „ein Anfang“ sein. BAföG sollte wieder das werden, was es am Anfang war: „Ein Instrument der Chancengleichheit“.

Es gebe am vorliegenden Entwurf zwar „nichts zu meckern“, meinte dagegen Ulrich Müller, Leiter Politische Analysen im Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), doch äußerte er Zweifel, ob das BAföG-Modell überhaupt noch auf der Höhe der Zeit sei. Die Reform drohe zu einem „Museumsstück“ zu werden. Wer einen Bus überholen wolle, könne es auch nicht mit einem Ölwechsel bewenden lassen, sondern müsse die ganze Ausstattung modernisieren. Deshalb sei das BAföG nicht bloß zu reformieren. Nötig sei vielmehr, ein Nachfolgemodell zu entwerfen, das Bewährtes aufgreife, aber die Ausbildungsförderung „zeitgemäßer“ gestalte.

Eine Auffassung, die Isabel Rohner, Referatsleiterin Bildung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA), so nicht teilte. Aus Sicht der Arbeitgeber sei das Bafög-Modell, weiterhin ein „wichtiges Instrument“, um junge Menschen zu fördern, deren Elternhäuser dazu aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage seien. Rohner begrüßte die Zielsetzung des Reformvorhabens, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern. Gewünscht hätte sie sich allerdings, dass der Novelle eine Evaluierung vorangegangen wäre. Kritisch merkte die Arbeitgebervertreterin an, dass für eine Sozialleistung, wie sie die Ausbildungsförderung darstelle, die Anhebung des Vermögensfreibetrags „falsche Anreize“ setze. Sie machte sich dafür stark, die Freibetragsgrenze bei 15.000 Euro festzuschreiben.

Auch Ulrike Tippe, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Präsidentin der TH Wildau, bezeichnete den Gesetzentwurf lediglich „als einen ersten Schritt“. Weitere notwendige strukturelle Schritte seien „noch nicht angepackt“ worden. Ungenügend sei die Höhe der Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund der Teuerungsrate. Hier müsse die Entwicklung der Förderungsquote genau beobachtet werden.

Katja Urbatsch vom Verein „arbeiterkind.de“, forderte, dass das BAföG „eine planbare und angemessene Förderung“ leisten müsse. Den deutlichen Anstieg der Freibeträge bewertete sie als „positiv“. Gerade an der Planbarkeit mangele es, da unter den Studierenden Unsicherheit herrsche über die Höhe der zu erwartenden Leistung. Die Berechnung der Bedarfssätze müsse deshalb transparent und nachvollziehbar sein, forderte die Studentin. Der Leistungsbedarf müsse sich am studentischen Warenkorb bemessen. Kritisch fügte sie hinzu, dass bisher Bezugsberechtigte nach ihrem Erstantrag zu lange auf Geld warten müssten. Großes Thema sei auch die Verschuldungsangst vieler junger Manschen, die sie vom Studium abhalte.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892820

Die erste Lesung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-bundesausbildungsfoerderungsgesetz-891890

aus "Heute im Bundestag" vom 18.5.2022

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