Die "Corona-Auszeit für Familien" soll Eltern mit kleineren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Urlaub ermöglichen.
Neue Kraft für den Alltag tanken: Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung können bis zu eine Woche Urlaub in einer Familienerholungseinrichtung machen. Dafür müssen sie nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Möglich sind bis zu sieben Tage ermäßigter Urlaub bis Ende 2022.
Zu den Familienerholungseinrichtungen gehören gemeinnützige Familienferienstätten und andere für die Familienerholung geeignete Einrichtungen. Informationen zur Buchung und Berechtigung Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.
Mit dem aktuellen Einkommensrechner derBundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung,
ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die
Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich
eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die
Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.
Fragen zur Antragsstellung, Berechtigung und Abwicklung beantwortet das Team schon jetzt unter der Telefonnummer 0800 866 11 59.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr
Familien können sich auch per E-Mail an den Verband der Kolpinghäuser e.V. wenden.
www.bmfsfj.de/corona-auszeit-fuer-familien
Foto: Pixabay