31. Mär 2020
Die Schulen sind geschlossen, das Lernen findet – irgendwie – zu Hause statt. Eine Frage, die sich immer mehr Schüler und Eltern stellen, lautet: Wie werden die Leistungen, die am heimischen Schreibtisch erbracht werden, bewertet?
Der schulische Alltag, den viele derzeit so vermissen, der geht in den meisten Fällen so: Es gibt verschiedene Unterrichtsfächer mit ihren jeweiligen Lehrplänen. Die hier vorgeschriebenen Inhalte werden jeweils in den unterschiedlichen Klassenstufen eingeführt, geübt, vertieft, nochmals geübt… Am Ende einer Lerneinheit zeigen dann die Schüler in „Lernstandskontrollen“ (Klassenarbeiten, Tests, Referate…) was sie können – und was eben auch (noch) nicht. Die Lehrer vergeben dafür in der Regel Noten von 1 bis 6.
Der Rahmen dafür ist im Berliner Schulgesetz festgehalten. Dort steht auch, wann keine Noten vergeben werden: in den ersten beiden Grundschuljahren, wenn ein Schüler krank ist oder wenn eine Behinderung vorliegt.
Im Gesetz steht auch, auf welcher Grundlage Noten vergeben werden: „Die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler durch ihre Lehrkräfte stützt sich auf die regelmäßige Beobachtung und Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung; sie bezieht alle mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen ein, die die Schülerin oder der Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat.“
Wie ist das denn nun aber, wenn das Lernen zu Hause stattfindet und somit die „regelmäßige Beobachtung“ gar nicht möglich ist? Gibt es eine Leistung, die mit einem Unterricht zusammenhängen kann, der gar nicht stattfindet? Und wie soll eine Schülerarbeit bewertet werden, bei der unklar ist, ob sie selbständig erbracht wurde?
Mit den pandemiebedingten Schulschließungen stellt sich diese Gerechtigkeitsfrage, die auch beim Thema Hausaufgaben regelmäßig heiß diskutiert wird, noch dringlicher. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg beispielsweise haben die Notengebung für die Zeit der Schulschließungen ausgesetzt. Auch in Berlin erreichen die Senatsverwaltung derzeit diesbezüglich hunderte von Anfragen.
Eine Entscheidung dazu ließ auf sich warten, via twitter wurde mitgeteilt: „Zu dieser Frage finden aktuell noch letzte klärende Gespräche statt. Wir geben schnellstmöglich eine Rückmeldung dazu.“ Der Berg kreißte und gebar: ein Mäuschen. Die Lösung der BIldungsverwaltung lautet: "Projektarbeit, die von Schülerinnen und Schülern während der Schulschließungen geleistet wird, kann im Rahmen des allgemeinen (mündlichen) Teils bewertet werden. Schülerinnen und Schüler können ihre Lehrkräfte auch darum bitten, eine solche Projektarbeit anfertigen zu dürfen, um sich zu verbessern."
Nun war klar, dass die Entscheidung eine politische sein würde, denn "Schule zu Hause" kennt das Schulgesetz nicht. Doch etwas derartig Dürftiges wird zu weiteren Diskussionen führen. Zumal die gewählte Formel manchen elterlichen Ehrgeiz befeuern dürfte.
Bei aller Diskussion um Noten wird etwas Wichtiges vergessen: Alle an Schule Beteiligten erleben gerade einen disruptiven Prozess. Ein Virus zwingt Kinder und Lehrer zur Arbeit mit digitalen Systemen. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten kann man doch festhalten, dass viele sich große Mühe geben. Lehrer starten Videokonferenzen und tun auch sonst einiges, um den Kontakt zu ihren Schülern zu halten. Alle lernen dazu - und verdienen Lob dafür.
Lernen zu Hause ist keine private Angelegenheit der Eltern. Kinder folgen den Anweisungen der Lehrer - sie sind verantwortlich.
Unsere Empfehlungen für Familien:
-
Auch wenn Eltern dem Staat mehr oder weniger freiwillig, aber in jedem
Fall großzügig Zutritt in ihre Privaträume gewähren: Für das schulische
Lernen sind - allein - die Lehrer verantwortlich. Ihr hingegen habt die
Lufthoheit über eure Wohnung.
- Erwartet von Lehrerinnen und
Lehrern eine verbindliche Ansprechbarkeit, zum Beispiel eine
Erreichbarkeit von Montags bis Freitags von 9 bis 14 Uhr. Passt die
Lernzeiten eurer Kinder an diesen Rhythmus an. Kinder werden „Schule zu
Hause“ am ehesten akzeptieren, wenn in der Lernzeit eine klare
Zuständigkeit beim Lehrer liegt.
- Schmeißt die Arbeitsblätter
weg, wenn der Familienfrieden leidet. Sprecht mit den Lehrern über
Plattformen, Apps und Spiele, die Kindern Spaß machen. Eine Auswahl
findet ihr hier: berlin-familie.de/distance-learning
-
Alles ist neu, ausprobieren ist angesagt. Lasst Lehrer und Schüler
Plattformen nutzen, die nicht ganz genau den hohen deutschen
Datenschutzvorschriften genügen. Unkompliziert muss es sein, einfach zu
bedienen und selbsterklärend – und es muss funktionieren.
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Wenn die Schule aus ist, ist Feierabend. Jetzt, wenn es irgend geht,
erst mal raus. Frische Luft schnappen, einmal um den Block laufen. Kurz
einkaufen, ein Buch lesen, spielen. Irgendwas, Hauptsache ohne
Bildschirm.
- Solltet ihr Anregungen für weitere Aktivitäten suchen, bieten wir beispielsweise unsere Übersicht zu Bewegung zu Hause.
-
Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen hat zum Thema Noten im
Fernunterricht eine nützliche Übersicht und Bewertung der derzeit
geltenden Regelungen im Land Berlin veröffentlicht.
Das Dokument kann hier heruntergeladen werden Benotung_im_Homeschooling_ADAS_LIFE_e.V.01.pdf
hat den Schulrechtsexperten Thomas Böhm interviewt:
Die Bedingungen beim Lernen zu Hause sind sehr unterschiedlich. Muss das bei den Bewertungen berücksichtigt werden?
Das
darf nicht einfließen, weil Schulen das gar nicht feststellen können.
Sie müssten sich selbst ein Bild davon machen, unter welchen Bedingungen
jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler zu Hause lernt. Das
ist nicht möglich. Und dann gibt es dafür auch keinen Kriterienkatalog
mit Gewichtungen. Also: Was bedeutet die Größe der Wohnung, die Anzahl
der Personen im Haus oder ob ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung
steht? Und wie viel Gewicht gebe ich jedem dieser Punkte? Außerdem fehlt
hier der direkte Leistungsbezug. Es ergibt sich ja nicht automatisch
eine bessere oder schlechtere Leistung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt
oder gerade nicht erfüllt sind.
Allerdings ist die Chancengleichheit
durch unterschiedliche Lernbedingungen zu Hause natürlich nicht
gegeben. Und das ist einer der wichtigsten Gründe, warum die Länder
durchweg gesagt haben, eine Benotung soll nicht oder nur in sehr
zurückhaltender Weise erfolgen.
deutsches-schulportal.de/bewertung-ohne-unterricht
berichtet: Berlin bildet bezüglich der Notengebung im Fernunterricht gemeinsam mit Hamburg eine Ausnahme.
"Man
kann Online-Unterricht und damit die Bewertung der erbrachten
Leistungen auch komplett anders gestalten. Das erfordert aber ein
Umdenken."
Ein Schulleiter sieht den Vorteil der einklagbaren
Chancengerechtigkeit: ""Daraus kann man rechtliche Ansprüche ableiten,
zum Beispiel, dass jedes Kind mindestens ein Tablet zum Arbeiten
bekommt."
https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2020-05/homeschooling-benotung-fernunterricht-kultusministerium-chancengleichheit
Bildungspolitik - was Parteien, Organisationen, wissenschaftliche Einrichtungen zum Thema Schule und frühkindliche Bildung sagen.
Schule - Infos, Ideen, Akteure.
Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.
Kita: rund um Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung
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