Sommer, Sonne - hitzefrei?

22. Jun 2022

von Constantin Saß
Sommer, Sonne - hitzefrei?

„Hitzefrei“ war mal. Schule ist Pflicht und der Ausfall von Unterricht bleibt die absolute Ausnahme.

Wie ist das geregelt? An den Elternfortbildner und Schulberater Constantin Saß wurde dieses Thema herangetragen:

Die Frage:

Bei Temperaturen von über 30 Grad kann man doch keinen normalen Unterricht mehr machen. Früher war das ein Fall für „hitzefrei“ und die Kinder durften nach der 2. Stunde nach Hause gehen. Warum gibt es das heute nicht mehr?

Die Antwort:

Wenn es in den Klassenräumen zu heiß wird, sollen die Schulen den Unterricht in angepasster Form durchführen und diesen dann beispielsweise auch an ein schattiges Plätzchen im Freien auslagern. Offiziell soll bei „extremen Wetterlagen“ der Schultag den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Die Schule kann selbst entscheiden, ob die Unterrichtsstunden verkürzt werden. Geeignete Maßnahmen können auch bei Kälte, Schnee oder bei anderen Wetterextremen getroffen werden.

Wenn Unterricht im Einzelfall gar nicht möglich ist, kann er nach Entscheidung der Schulleitung auch ausfallen, wenn es keine andere Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung gibt. Es gibt dabei keine bestimmten Temperaturen oder klimatische Bedingungen, die als feste Regel für einen Unterrichtsausfall dienen. Schulen haben unterschiedliche bauliche, technische und klimatische Voraussetzungen.

Die Möglichkeit des Unterrichtsausfalls gilt hingegen nicht für die Oberstufe, für berufliche Schulen und für Schulen des Zweiten Bildungswegs.

Schülerinnen und Schüler müssen im offenen oder gebundenen Ganztagsbetrieb sowie in der verlässlichen Halbtagsgrundschule auch während der Zeiten des Unterrichtsausfalls durch die Lehrkräfte bzw. die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut werden. Wenn ein Mittagessen in der Schule angeboten wird, ist dieses auch bei extremen Wetterlagen im gewohnten Umfang zu garantieren.

Der Schwimmunterricht soll ebenfalls stattfinden, wenn dies organisatorisch im Anschluss bzw. in Verbindung mit dem sonstigen durchgeführten Unterricht möglich ist.

Wie ist das geregelt?

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