18. Mai 2022
Aus einem „nice to have“ wird ein „must have“: Der Klassenrat wird zur verpflichtenden regelmäßigen Einrichtung.
Wie ist das geregelt? An den Elternfortbildner und Schulberater Constantin Saß wurde dieses Thema herangetragen:
Ich habe von Schulen gehört, in denen es Lerngruppen mit einem „Klassenrat“ gibt. Ich habe in der Schule meiner Kinder davon noch nichts gehört und die Lehrkräfte meinten, er müsse nur eingerichtet werden, wenn es Konflikte gibt. Welchen Zweck hat der Klassenrat und muss es den denn überhaupt geben?
Der Klassenrat ist ein wertvolles Element der Demokratiebildung von Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen. Ab dem Schuljahr 2022/23 wird er in allen Berliner Schulklassen aller Grundschulen und weiterführenden Schulen verpflichtend eingeführt (vgl. § 84a Schulgesetz Berlin).
Im Klassenrat besprechen Schülerinnen und Schüler gemeinsam gruppen-, klassen- und schulspezifische Themen. Sie werden dabei durch ihre Pädagoginnen und Pädagogen begleitet. Sie klären Fragen des sozialen Miteinanders, besprechen Klassenregeln oder suchen Lösungen zu Problemen, die die Klasse oder auch die Schule betreffen. So kann der Klassenrat auch Themen für die Schülervertretung vorbereiten. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen dabei im Klassenrat abwechselnd verschiedene Rollen wie die Protokollführung oder die Zeitüberwachung.
Mit zunehmendem Alter können auch gesellschaftliche Themen oder tagespolitische Ereignisse (z.B. politische Entwicklungen, Klimawandel, Wahlen) inhaltlicher Schwerpunkt des Klassenrates sein.
Der Klassenrat tagt regelmäßig, also mindestens einmal pro Monat für eine Schulstunde. Die Schulkonferenz kann aber auch festlegen, dass der Klassenrat bis zu einmal wöchentlich tagt . Es sollten dabei bestimmte Rituale vereinbart werden, beispielsweise ein Stuhlkreis oder ein interaktives Spiel als Warm-Up. Die Schülerinnen und Schüler sollten dabei auch lernen, unterschiedliche Rollen zu übernehmen; wie beispielsweise ein Zeitwächter, ein Protokollführer oder auch ein Sitzungsteufelchen, das getroffene Entscheidungen ganz kritisch hinterfragen darf. Die Übernahme von Verantwortung kann die Schülerinnen und Schüler einbinden und motivieren. Die Schulleitung und auch weitere Lehrkräfte sollen an den Sitzungen teilnehmen, wenn dies der Klassenrat so wünscht.
Infoschreiben zu den Änderungen des Schulgesetzes der Bildungsverwaltung vom Dezember 2021, zum Thema Klassenrat siehe S. 9 und 10
Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.
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Wissenswertes zur Elternmitwirkung in Berliner Schulen gibt es auch auf den Seiten der Bildungsverwaltung:
www.berlin.de/sen/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern
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Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.
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