Ab ihrem ersten Geburtstag haben Kinder Anspruch auf einen Kitaplatz oder in einer Tagespflegestelle. Die Betreuung ist für die Familien kostenfrei.
Wenn das
Kind in einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegestelle betreut
werden soll, brauchen die Eltern einen Kita-Gutschein. Der kann beim Jugendamt
des Bezirks beantragt werden, oder online. Alle Informationen dazu finden sich auf
den Seiten der Bildungsverwaltung.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf des Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag es in der Kita
betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
Ein längerer Betreuungsbedarf ist möglich, wenn er sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.
Den
Gutschein können Eltern in einer Berliner Tageseinrichtung ihrer Wahl einlösen,
wenn dort ein Platz frei ist. Der Kita-Navigator
der Bildungsverwaltung bietet einen Überblick über die Betreuungseinrichtungen
in der Nähe. Auch der Dachverband der Kinder- und Schülerläden bietet eine Online-Suche nach freien Plätzen.
Auf der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz empfiehlt es sich, mehrere Einrichtungen anzuschauen, mit den Erzieherinnen und vielleicht auch mit Eltern zu sprechen und sich über das pädagogische Konzept der Kitas zu informieren. Alle Kindertagesstätten, die über Betreuungsgutscheine finanziert werden, haben sich verpflichtet, das Berliner Bildungsprogramm umzusetzen und müssen bestimmte Qualitätsstandards einhalten.
Haben die allermeisten Kitas klassische Öffnungszeiten zwischen 6 und 18 Uhr, so gibt es auch einige Angebote zur ergänzenden Kindertagespflege mit Spätbetreuung, Notbetreuung oder Notmütterservice für unerwartete Problemlagen. Wer regelmäßig außerhalb der üblichen Öffnungszeiten arbeitet, kann beim zuständigen Jugendamt kita-ergänzende Betreuung beantragen.
Nützliche Infos gibt es hier:
Landeselternausschuss Kita www.leak-berlin.de
Senatsbildungsverwaltung www.berlin.de/
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