11. Sep 2018
107 Lehramtsstudenten unterrichten seit Beginn des Schuljahres an Berliner Schulen aller Schularten. Für die Bildungsverwaltung gelten sie als vollwertige Lehrkräfte.
Das bedeutet: sie geben selbständig Unterricht, sind fester Bestandteil des Kollegiums und sind mit bis zu 14 Unterrichtsstunden im Stundenplan vorgesehen. Theoretisch könnten die Masterstudenten auch Klassenlehrer sein, in der Oberstufe eingesetzt werden oder in der Schuleingangsphase unterrichten. Das muss nicht sein, kann aber, wie die Senatsverwaltung in einer Beantwortung einer aktuellen parlamentarischen Anfrage betont: „Die derzeitige Ausstattung der Berliner Schulen erfordert keinen Unterrichtseinsatz von Masterstudierenden für in sensiblen Unterrichtsbereichen in der Schulanfangsphase oder der Oberstufe. Dennoch kann im Einzelfall eine Schulleitung aufgrund der bereits entwickelten Kompetenzen der Studierenden eine abweichende Entscheidung treffen.“
Das bedeutet: Wer wissen will, ob in seiner Schule Studenten in „sensiblen Unterrichtsbereichen“ tätig sind, muss seine Schulleitung fragen. Dass Eltern das tun sollten und warum in die Schuleingangsphase nur ausgebildete Fachkräfte gehören, haben wir hier beschrieben.
In jedem Fall gibt jede Person, die selbständig unterrichtet, auch Noten. Abgesehen davon, dass Noten nicht gerecht sind und ihr pädagogischer Nutzen angezweifelt wird, könnte auch hier die Nachfrage sinnvoll sein, wer hier eine Bewertung vornimmt.
Die Masterstudenten unterrichten in allen Bezirken mit Ausnahme von Steglitz-Zehlendorf. Ab Oktober könnten es noch mehr werden. Dann beginnt das neue Hochschulsemester und die Studenten, die im Sommer ihren Bachelor abgeschlossen haben, könnten sich dann ebenfalls bewerben.
Die gesamte Antwort der Bildungsverwaltung auf die Fragen der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) steht hier: pardok.parlament-berlin.de
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