Schutz für Schwangere und Beratungsstellen

02. Apr 2024

Quelle: Bundestag

Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen.

Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (20/10861) vor. Mit der Reform sollen die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann.

Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern.

aus "Heute im Bundestag" vom 28.3.2024

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