Privat oder Öffentlich? „Zweigleisige“ Schulanmeldung ist erlaubt

14. Feb 2024

von Andreas Jakubietz
Privat oder Öffentlich? „Zweigleisige“ Schulanmeldung ist erlaubt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Kinder, die eine Aufnahmezusage einer Privatschule erhalten haben, sich (vorsorglich) auch um einen Schulplatz an einer staatlichen Schule bewerben können.

Hintergrund:

Das zuständige Schulamt hatte den Antrag der Eltern, ihr Kind in einer ersten Klasse einer staatlichen Grundschule aufzunehmen, abgelehnt. Das Schulamt argumentierte, dass ein Kind nicht mehr an dem regulär durchzuführenden Auswahlverfahren nach § 55a Abs. 2 SchulG Berlin teilnehmen könne, nachdem es bereits an einer Privatschule aufgenommen worden sei.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Entscheidung des Schulamts aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass es für die vom Schulamt angenommene Ausschlusswirkung keine gesetzliche Grundlage gibt.

Darüber hinaus erklärte das Gericht, dass der Antrag der Eltern auf Aufnahme an der staatlichen Grundschule nicht durch die Aufnahme des Kindes an der Privatschule erledigt oder untergegangen sei.

Bedeutung der Entscheidung:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist wichtig für Eltern, die ihre Kinder sowohl an einer staatlichen als auch an einer privaten Schule anmelden möchten. Sie haben nun die Möglichkeit, sich gegen eine Ablehnung des Schulamts selbst dann zu wehren, wenn ihr Kind bereits an einer Privatschule aufgenommen wurde.

Andreas Jakubietz ist Rechtsanwalt in Berlin. Er ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Bereich Bildungsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Schulrechts und des Hochschulzulassungsrechts tätig. Der Jurist ist Vater einer Tochter und lebt in Zehlendorf.

Seine Beiträge sind als allgemeine Information zu verstehen, die eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Im Einzelfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Schulrecht zu konsultieren.

Die Rechtsfragen:

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