Bund und Länder unterstützen Kinderwunsch-Behandlung

04. Jan 2022

Daniela von Treuenfels
Bund und Länder unterstützen Kinderwunsch-Behandlung

Mittlerweile 12 Bundesländer, darunter Berlin, helfen jungen Paaren, wenn es darum geht, die Kosten für eine notwendige Kinderwunsch-Behandlung zu stemmen.

Der Bund und die Länder gewähren (heterosexuellen) Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, im ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen.

Bei den ersten drei Behandlungen macht der Zuschuss pro Behandlung bis zu 900 Euro aus, wird eine vierte Behandlung notwendig, verdoppelt sich der Zuschuss auf bis zu 1800 Euro. Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in einem der teilnehmenden Länder. Bund und Land übernehmen jeweils die Hälfte.

In Deutschland haben laut Bundesfamilienministerium mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch; nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gibt es hier

www.informationsportal-kinderwunsch.de

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