07. Mai 2021
Mit dem negativen Corona-Schnelltestergebnis in der Schule zum Friseur? Ja, das geht – und die Schule muss die Bescheinigung ausstellen.
Wie ist das geregelt? Die Qualitätsbeauftragte Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:
An unserer Schule werden die Schüler zwei Mal pro Woche getestet. Wir wollten nun die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis für einen Friseurbesuch nutzen. Die Schule verweigert dieses und stellt nur eine Bescheinigung für außerschulische Aktivitäten, wie z.B. Nachhilfe, Musikschule etc. aus. Ist die Schule nicht bei jeder Testung verpflichtet eine Bescheinigung auszustellen?
Ja, die Schulen sind verpflichtet, genau für solche Zwecke eine Negativ-Bescheinigung auszustellen.
Im anhängenden Schreiben auf Seite 2 in der unteren Hälfte beschrieben. Genau dafür gibt es auch die ebenfalls anhängenden Vordrucke.
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