In Kita und Schule: Mitmischen ist erste Elternpflicht

Daniela von Treuenfels
In Kita und Schule: Mitmischen ist erste Elternpflicht

Elternbeteiligung und -mitwirkung ist aber mehr als Kuchenbacken und das Betreuen von Festen. In Berlin gelten Gesetze, die Eltern einen Rahmen für ihre Arbeit als Elternvertreter geben. Diese gesetzliche Basis haben die Landeselternausschüsse für Kita und Schule in kurzen themenbezogenen Videos anschaulich aufbereitet.

Alle Eltern sind eingeladen, sich diese Videos unter www.berliner-elternvideos.de anzuschauen und sich so über ihre Rechte zu informieren. Zusätzlich gibt es alle wichtigen Informationen auf einem Faltblatt zum Download. Durch aktive Mitwirkung können die Elternsprecher das Umfeld der Kinder in der Gruppe und in der Klasse aktiv mit gestalten.

Elternmitwirkung an der Schule

Bernd Schwarz, Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf: „Die konzeptionelle Mitwirkung der Eltern ist in den Kitas ungemein wichtig und lehrreich zugleich. Die Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen, Erziehern und der Kita-Leitung steht ganz im Zeichen der in Berlin angestrebten Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Doch auch auf Träger-, Bezirks- und Landesebene sind Elternvertreter das Sprachrohr für die Wünsche der Kleinsten und die Bedürfnisse der Eltern.“

Der Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten Charlottenburg-Wilmersdorf ist einer von 12 BEAKs in Berlin. Er vertritt die etwa 9100 Kindergartenkinder und ihre Eltern des Bezirks in Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung. Er ist ihre Vertretung in der Öffentlichkeit und hat an allen Entscheidungen, die Kita-Kinder betreffen, teil.

www.berliner-elternvideos.de

zuletzt aktualisiert: Januar 2014

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