Newsletter


Empfange HTML?

Kennen Sie schon...

Wohnaccessoires Shop
Dekoideen & Einrichtungstipps für die eigenen vier Wände

Aktualisiert (Samstag, den 06. März 2010 um 16:02 Uhr) Geschrieben von: Ute Nennecke

Die Sozialämter ändern aufgrund neuer Rechtsprechung ihre Verwaltungspraxis. Mit Sorge beobachtet der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) eine neue Verwaltungspraxis der Sozialämter bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Diese Sozialhilfeleistung wird unter anderem volljährigen Menschen mit Behinderung gezahlt, die voll erwerbsgemindert sind. In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07). Danach darf das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an den Sozialleistungsträger abgezweigt und damit letztlich an diesen ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen erhält. Eltern behinderter Kinder müssen aufgrund dieser Rechtsprechung darum bangen, dass sie das Kindergeld behalten dürfen.

Der Wegfall des Kindergeldes bedeutet für die Eltern starke finanzielle Einbußen. Denn Kindergeld wird nach dem Einkommensteuergesetz für ein behindertes Kind lebenslang gewährt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Mit dieser Regelung nimmt das Gesetz Rücksicht auf die Mehrkosten, die Eltern aufgrund der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen des Kindes entstehen.

Der bvkm rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich gegen die Abzweigungsanträge der Sozialämter zur Wehr zu setzen. Argumentieren sollten die Eltern damit, dass sie für ihr Kind durchschnittlich im Monat Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben. Die aktuelle „Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes“ hilft Eltern, ihr Recht durchzusetzen. Sie enthält einen Musterbrief und kann auf der Internetseite des Verbandes unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden:
www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/musterschreiben_gegen_die_ueberleitung_des_kindergeldes.pdf

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 25.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung.

Quelle: www.bvkm.de