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Aktualisiert (Samstag, den 06. März 2010 um 15:48 Uhr) Geschrieben von: Ute Nennecke
Für Eltern, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren ist, tritt das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgelds. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und soll das Familieneinkommen für die erste Zeit nach der Geburt sichern.
Das Elterngeld wird längstens 12 Monate gezahlt, Alleinerziehende sowie Elternpaare, bei denen beide Partner eine berufliche Auszeit nehmen, können das Elterngeld bis zu 14 Monate bekommen. Für nicht erwerbstätige Väter und Mütter gibt es ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.
An der möglichen Dauer der Elternzeit hat sich mit Inkrafttreten der neuen Elterngeld-Regelung nichts geändert: Nach wie vor haben Mütter und Väter Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der höchstens dreijährigen Elternzeit kann sogar auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt.
Nach Aussage des Bundesfamilienministeriums profitieren über 70 Prozent aller Familien von der neuen Elterngeldregelung, insbesondere Alleinerziehende und berufstätige Paare. Auch die Wirtschaft hat Grund zur Freude: Laut ersten Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) fördert das neue Elterngeld einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg von Müttern.
Der Elterngeldrechner auf der Internetseite des Familienministeriums hilft werdenden Eltern, sich Klarheit über die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes zu verschaffen: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Berliner Eltern beantragen das Elterngeld beim Jugendamt ihres Wohnbezirks. Weitere Informationen und Antragsformulare sind zu finden unter: www.berlin.de/sen/familie/finanzielle_leistungen/elterngeld
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