Newsletter


Empfange HTML?

Kennen Sie schon...

Wohnaccessoires Shop
Dekoideen & Einrichtungstipps für die eigenen vier Wände

Aktualisiert (Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 12:59 Uhr) Geschrieben von: Ute Nennecke

Der Bundesrechnungshof rügt Intransparenz und Willkür bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Kuren für Mütter oder Mutter und Kind durch die Krankenkassen und bestätigt damit die Erfahrungen des Müttergenesungswerks, das sich bereits seit über 60 Jahren für die Gesundheit von Müttern und entsprechende Kurmaßnahmen einsetzt.

Der in dieser Woche dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags vorgelegte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen wirft Krankenkassen in hohem Maße „Intransparenz“ sowie „den Anschein von Willkür und rechtswidrigem Verhalten“ im Umgang mit den Anträgen von Müttern auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen vor. Damit bestätigt der Bericht die jahrelangen Erfahrungen des Müttergenesungswerkes.

Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB, findet klare Worte: „Das Müttergenesungswerk findet hier offiziell bestätigt, was wir seit Jahren an Erfahrungen zusammentragen. Im Prüfbericht werden Krankenkassen viele klare Verletzungen von gesetzlich vorgegebenen Verwaltungsverfahren nachgewiesen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Versicherten wird eklatant verletzt, die Antrags- und Bewilligungsstatistik der Krankenkassen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus den Daten der Krankenkassen zusammengestellt und vorgelegt hat, stimmt vorn und hinten nicht. Von einheitlichen Kriterien für die Ablehnung oder Bewilligung einer Kurmaßnahme für Mütter kann keine Rede sein.“

Der Bundesrechnungshof als unabhängige Instanz prüfte nun im Auftrag des Deutschen Bundestages die Praxis von Krankenkassen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren. Die gesetzliche Regelung sieht seit 2007 vor, dass diese Gesundheitsleistungen für Mütter Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die dennoch steigende Ablehnungsquote der Krankenkassen legt die Vermutung einer Nichtachtung des Willens des Gesetzgebers nahe.

„Kranke Mütter müssen sich darauf verlassen können, dass Gesetze umgesetzt werden“, fordert Marlene Rupprecht. „Leider zeigt der Prüfbericht auch, dass die zur Stellungnahme aufgeforderten Stellen von BMG und Spitzenverband der Krankenkassen die massive Kritik des Bundesrechnungshofes herunterspielen.“ Deshalb fordert das Müttergenesungswerk die gesetzlichen Regelungen im Interesse der kranken Mütter wasserdicht zu machen. „Gesetzliche Vorgaben und die Entscheidungskompetenz von Kassen sind neu zu regeln – damit endlich der Zugang zu diesen Kurmaßnahmen für Mütter gesichert werden kann. Dieses Ziel hat der Deutsche Bundestag formuliert und bisher waren sich immer alle Fraktionen einig, wenn es um die mütterspezifischen Kurmaßnahmen ging“, so Rupprecht weiter.

Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen:
Müttergenesungswerk, Kurtelefon 030-33 00 29-29
www.muettergenesungswerk.de

Quelle: OpenPR