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Aktualisiert (Montag, den 25. April 2011 um 10:29 Uhr) Geschrieben von: Daniela von Treuenfels
Der Landesschulbeirat (LSB), das höchste Mitwirkungsgremium auf Landesebene für alle Fragen der Berliner öffentlichen Schulen, ist online. Wissenswertes und aktuelle Informationen gibt es auf landesschulbeirat.de.
Der LSB berät die Senatsbildungsverwaltung in allen "Angelegenheiten, die für die Entwicklung der Schulen und für ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit von grundsätzlicher Bedeutung sind". Dies bietet auch die Möglichkeit zur Eigeninitiative, die das Gremium durch Einholen von Auskünften, Vorschlägen usw. vorbereiten bzw. ausüben kann. Die Beratungsfunktion ist dabei auf Fälle von „grundsätzlicher Bedeutung“ begrenzt.
In den Fällen, in denen dem Landesschulbeirat ein Anhörungsrecht zusteht, muss die Senatsbildungsverwaltung vor ihrer Entscheidung den Mitgliedern rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Schwerpunkt bildet hierbei das Anhörungsrecht bei Entwürfen von „Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die pädagogisch von grundsätzlicher Bedeutung sind.“
Mitglieder mit Stimmrecht sind neben Lehrer-, Schüler und Elternvertreter auch Angehörige von gesellschaftlichen relevanten Gruppen, sowie Vertretern von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die entsprechenden Unterricht in Berlin anbieten. Alle sind ehrenamtlich tätig.
Die besondere Stellung des Landesschulbeirates wird dadurch hervorgehoben, dass die jeweiligen Bildungssenatorin bzw. der jeweilige Bildungssenator einen Anspruch darauf hat, an jeder Sitzung mit beratender Stimme teilzunehmen.
Der LSB tagt in der Regel einmal im Monat im Roten Rathaus. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
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