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Aktualisiert (Mittwoch, den 09. März 2011 um 17:56 Uhr) Geschrieben von: Daniela von Treuenfels
Im Prinzip keine schlechte Idee – im Detail aber unausgegoren und wegen der angekündigten Kostenneutrlität auch schädlich und kontraproduktiv. Das ist das Urteil des Berliner Elternzentrums zum Senatskonzept zur Umsetzung der Inklusion. Auf der Homepage der Initiative von Familien mit behinderten Kindern finden sich auch Stellungnahmen anderer Verbände. Die Bedenken ähneln sich, unterscheiden sich aber auch in zentralen Punkten.
Das Recht auf gemeinsamen Unterricht müsse gesetzlich „klar definiert und fest verankert werden – ohne „restriktive“ Hintertüren“, heißt es in der Stellungnahme des Elternzentrums. Die Entscheidung, welche Schule das Kind besuchen wird, soll von den Eltern getroffen werden, hierbei sollen sie von einer unabhängigen Beratungsstelle unterstützt werden. „Die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Eltern muss unabhängig sein und das System Schule sitzt konsultierend mit am Tisch“, so der Wunsch.
Das Auslaufen von Förderzentren und damit Bereitstellung überzähliger Pädagogen halten die Eltern für nicht praxistauglich. „Die Aussagen zu flankierendem Personal sind sehr undeutlich. Im Berliner Gesamtkonzept ist die Schulhelfer-Problematik unzureichend beleuchtet, der Etat nicht bedarfsgerecht und eine Deckelung nicht hinnehmbar“, heißt es in der Stellungnahme.
Besonders kritisch sehen die Eltern die Funktion der zentralen Steuerung: „Das aktuelle Vorhaben der Vereinheitlichung, zentrale Steuerung der Diagnose- und Feststellungsverfahren führt zum Elternwahlrecht „unter Aufsicht“ sowie dem Dirigieren der Eltern und Schulen je nach benötigten Quoten, Bedarfen und Schulformen.“ Es bestehe die Gefahr des Delegierens von Schülerinnen und Schülern an Schwerpunktschulen, die mit der geforderten Vierzügigkeit zudem zu groß seien.
Eine völlig andere Haltung dazu hat der Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher (AK GEM) mit seiner „ausdrücklich menschenrechtlichen“ Argumentation: „Während es bei der Strukturreform der Sekundarstufe in Berlin (aus gutem Grund) kein „Elternwahlrecht“ auf Aufrechterhaltung von Realschulen und Hauptschulen gab, soll dies für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten. Die UNBRK spricht jedoch nicht vom Elternwahlrecht, sondern vom Recht des Kindes auf inklusive Bildung in Grund- und Sekundarschulen. Die Förderschulen Lernen und Sprache sollten deshalb generell jahrgangsweise keine neuen Schüler/innen mehr aufnehmen und mittelfristig auslaufen, während das Personal in die allgemeinen Schulen integriert wird.“
Der AK Gem begrüßt außerdem die Einrichtung von pro Bezirk je einem unabhängigen Beratungs-und Unterstützungszentrum ohne Schüler und eigenen Unterricht. Sie seien „außerordentlich wichtig für die bezirkliche Begleitung der Inklusion von Anfang an“. Diese neuen interdisziplinären Einrichtungen (ohne Unterricht) sollten auch als Ombudsstellen und als Antragsstellenbürgernah und niedrigschwellig eingerichtet werden.
Wie die Eltern, so bedauert auch die Vereinigung Berliner Schulleiterinnen und Schulleiter in GEW (VBS), nicht in die vorbereitenden Planungen miteinbezogen worden zu sein. In Ihrem Papier weist die VBS darauf hin, „dass für eine qualitätsvolle Umsetzung des Inklusionskonzepts ausreichend Zeit für die Bereitstellung der notwendigen Kompetenzen eingeplant werden muss. Das Vorhaben muss seriös durchfinanziert sein und darf nicht Vorgaben in Form reduzierter Zahlen enthalten (z.B. 6,5% Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf als „Wunschgröße“). Die Bereitstellung von sonderpädagogisch qualifiziertem Fachpersonal, die rechtzeitige und umfangreiche Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte, die Garantie der personellen Ressourcen für eine notwendige Begrenzung der Lerngruppenfrequenz auf 18 – 21 Kinder und eine zeitnahe bedarfsbedingte Nachsteuerung während des gesamten Schuljahres. Fehlt die Bereitschaft zur Bereitstellung dieser zusätzlichen Faktoren wegen des Diktats „kostenneutraler Lösungen“, die das vorgelegte Konzept offenbar verfolgt, so muss eindringlich vor dem Misserfolg gewarnt werden.“
Interessante Blickwinkel bieten auch die Stellungnahmen des Blindenverbandes, des Landesverbandes der Sonderpädagogen oder der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Das Elternzentrum hat die Positionen gesammelt und zur Verfügung gestellt:
www.elternzentrum-berlin.de/ablage-stellungnahmen
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