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Aktualisiert (Mittwoch, den 31. März 2010 um 16:50 Uhr) Geschrieben von: Daniela von Treuenfels

Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen und beruflichen Gymnasien müssen beim Abitur die gleiche Anzahl von Kursnoten einbringen. Das sieht der Entwurf zur Änderung der „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vor.

Damit wird die Einbringverpflichtung für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien im 12-jährigen Bildungsgang und Integrierten Sekundarschulen und beruflichen Gymnasien im 13-jährigen Bildungsgang einheitlich geregelt. Während der Qualifikationsphase, die die letzten beiden Schuljahre bis zum Abitur umfasst, müssen die Schülerinnen und Schüler insgesamt 24 Grundkurse und 8 Leistungskurse einbringen. Das bedeutet: Die Noten dieser Kurse gehen in die Abiturnote ein.

Bei der Belegverpflichtung, darunter versteht man die Anzahl von Kursen, die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase besuchen müssen, ist eine unterschiedliche Regelung erforderlich. Grund ist die verschieden lange Schulzeit: Während die Integrierten Sekundarschulen und die beruflichen Gymnasien in der Regel nach 13 Schuljahren zum Abitur führen, ist dies bei den Gymnasien bereits nach 12 Jahren der Fall. Das bedeutet, dass die Gymnasiasten mehr Kurse - 8 Leistungskurse und in der Regel 32 Grundkurse - belegen müssen, um die insgesamt im Rahmen der Kultusministerkonferenz vereinbarte Gesamt-Wochenstundenzahl von Klassenstufe fünf bis zum Abitur (265 Jahreswochenstunden) zu erreichen. Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule und des beruflichen Gymnasiums müssen 8 Leistungskurse und mindestens 25 Grundkurse belegen.

Der Landeselternausschuss ist mit dieser vorgeschlagenen Regelung "sehr zufrieden", wie Vorstandsmitglied Ruby Mattig-Krone erklärt. Nachdem zunächst geplant war, an den Sekundarschulen und Gymnasien unterschiedliche Bedingungen gelten zu lassen (an Gymnasien sollte die Einbringverpflichtung höher sein), beschloss das Gremium eine Resolution. Die Eltern brachten darin "Ratlosigkeit und Entsetzen" ob der verspäteten und mangelhaften Information zur im Sommer beginnenden Kursphase des ersten "verkürzten" Abiturjahrgangs zum Ausdruck. Sie forderten außerdem "vergleichbare Rahmenbedingungen und gleiche Einbringungsverpflichtung von Kursen in die Abiturwertung". Nur so könne "die Gleichwertigkeit des Abiturs der Integrierten Sekundarschulen und damit gleiche Berufs- und Studienchancen gegenüber den Gymnasialschülern" sichergestellt werden.

Hintergrund

Die letzten beiden Schuljahre, die mit dem Abitur abgeschlossen werden, bilden die Qualifikationsphase (Kursphase). Schülerinnen und Schüler der Gymnasien treten in diese nach 10 Schuljahren ein, die der Integrierten Sekundarschulen und der beruflichen Gymnasien nach 11 Schuljahren. Sie wählen für diese beiden Jahre Leistungs- und Grundkurse. Ingesamt muss eine bestimmte Anzahl von Kursen belegt werden (Belegverpflichtung). Die Noten der meisten, aber nicht aller Kurse gehen dann in die Abiturnote (Einbringverpflichtung) ein. Die Abitur-Prüfung erfolgt schließlich in drei schriftlichen Fächern und einem mündlichen Fach. Hinzu kommt die Fünfte Prüfungskomponente, in der Schülerinnen und Schüler z. B eine eigene Arbeit zu einem speziellen Thema verfassen und präsentieren müssen. 

Der Entwurf der Verordnung geht nun in das übliche Anhörungsverfahren. Die Verordnung tritt mit Beginn des kommenden Schuljahres 2010/11 in Kraft und gilt erstmals für alle Schülerinnen und Schüler, die dann in die Qualifikationsphase eintreten werden.

Noch Fragen zur gymnasialen Oberstufe?

Warum wird diese Stundenvermehrung in der Kursphase erst jetzt bekanntgegeben? Wird nicht das Gymnasium damit endgültig zur Ganztagsschule? Warum erhielten dann die Gymnasien nicht auch Mittel zur baulichen Verbesserung aus dem Konjunkturpaket? Haben wir genug Lehrer auch in Mangelfächern?

Senator Jürgen Zöllner und seine Fachfrau für Gymnasien, Christina Rösch, sahen sich auf der Veranstaltung des Landeselternausschusses am 2.3.2010 im Roten Rathaus kritischen Fragen verunsicherter und verärgerter Eltern gegenüber. Der LEA hat nun als "FAQ" die Fragen der Teilnehmer und die Antworten dazu zusammengefasst, sie sind jetzt auf der Internetseite des LEA nachzulesen unter
www.landeselternausschuss.de