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Aktualisiert (Montag, den 25. April 2011 um 08:52 Uhr) Geschrieben von: Daniela von Treuenfels

Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsbeiträge - wo bekommen Familien Leistungen aus dem Bildungspaket? Wer hat Anspruch? Wieviel Geld gibt es wofür? Eine Internetseite des Senats beantwortet alle Fragen. Fristverlängerung: Anträge für das bereits abgelaufene erste und das laufende zweite Quartal müssen bis 31. Juni gestellt werden.

Das von Bund und Ländern verhandelte Bildungs- und Teilhabepaket ist in Kraft getreten. Damit erhalten Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien rückwirkend zum 1. Januar 2011 Geld für Lernförderung, Schulbedarf, Klassenreisen und mehr. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche von Familien, die bisher schon Ansprüche auf Leistungen hatten.

"In Berlin soll die Gewährung dieser Leistungen schnell und unbürokratisch erfolgen", teilt die Senatskanzlei mit. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Im Einzelfall können dies etwa die Wohngeldstellen, Sozialämter oder die Jobcenter sein.

Auf der Internetseite www.berlin.de/rbmskzl/bildungspaket werden Informationen über Inhalt und Umfang des Pakets stehen und Wege zur Beantragung der Leistungen aufgezeigt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Sobald die nötigen Formulare erstellt sind, werden sie hier zum Download bereitstehen.

Erste wichtige Hinweise: Anträge sollen erst gestellt werden, wenn die Formulare zur Verfügung stehen. Der Anspruch auf Leistungen erlischt in aller Regel nicht, auch wenn die Bearbeitung anfangs etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Anträge auf Leistungen im Bereich des SGB II und SGB XII für das erste Quartal des laufenden Jahres müssen nun nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen bis zum 30. April 2011 gestellt werden. Die Frist wurde jetzt bis zum 31. Juni verlängert. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse bzw. die zuständige Wohngeldstelle diese Anträge übergangsweise bis zum 31. Mai 2011 entgegen. Für eine rückwirkende Erstattung von Leistungen reicht es aus, einen Antrag bis zu diesem Stichtag zu stellen, sofern den Antragstellern für entsprechende Leistungen Ausgaben entstanden sind.

Der berlinpass soll bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Geburtsmonat und -jahr der Anspruchsberechtigten werden auf ihm vermerkt. Die neuen berlinpässe werden für die berechtigten Kinder bei den zuständigen Stellen (Jobcenter, Sozial- oder Wohngeldämter) beantragt. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die neuen berlinpässe noch nicht ausgegeben sind, gilt der jeweilige Bewilligungsbescheid von Jobcenter, Sozial- oder Wohnungsamt, Familienkasse oder der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber als Berechtigungsnachweis.

Aktuelle Berichte und Kommentare zum Thema Bildungspaket finden Sie auch in unserer täglichen Presseschau.