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Aktualisiert (Donnerstag, den 22. Juli 2010 um 15:41 Uhr) Geschrieben von: Daniela von Treuenfels

Einem Drittel der Einjährigen und zwei Dritteln der Zweijährigen soll bis 2013 ein Betreuungsplatz angeboten werden – das verspricht die Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat jetzt den Ersten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes verabschiedet.

Nach den Ergebnissen des Zwischenberichts sind in den drei Altersjahrgängen vor dem dritten Geburtstag eines Kindes die Elternwünsche nach Betreuungsangeboten sehr unterschiedlich. Im ersten Lebensjahr ist die Betreuungsquote im Jahr 2009 auf 2,3 Prozent zurückgegangen, während ein Fünftel der einjährigen und 40 Prozent der zweijährigen Kinder Betreuungsangebote nutzten.

"Das Ausbauziel von 35 Prozent ist realistisch, das zeigen die aktuellen Zahlen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Mit Blick auf die demographische Entwicklung könnten wir bis 2013 sogar auf 38 Prozent kommen. Um das Ausbauziel zu erreichen, müssen aber alle Verantwortlichen ihre Zusagen einhalten und sich engagieren. Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Milliarden Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten. Länder und Kommunen müssen sich ihrer Verpflichtung ebenso stellen. Diese Verlässlichkeit erwarten die Familien zu Recht."

Gleichzeitig kündigte die Ministerin an, in den nächsten vier Jahren zusätzlich insgesamt rund 400 Millionen Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung zu investieren. "Die Kita legt den Grundstein dafür, dass Kinder später in der Schule und in der Ausbildung erfolgreich sind. Deshalb werden wir mit einer bundesweiten Initiative dafür sorgen, die Sprach- und Integrationsförderung durch qualifiziertes, zusätzliches Personal in den Kitas zu verbessern", so Kristina Schröder. Die Mittel fließen in 4000 Schwerpunkt-Kitas und sollen vor allem in sozialen Brennpunkten dazu beitragen, faire Chancen für alle Kinder zu schaffen.

Bis zum Jahr 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben, nämlich insgesamt 750.000 Plätze. Ebenfalls ab 2013 wird der Rechtsanspruch auf frühe Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt werden. Ab dem Jahr 2014 beteiligt sich der Bund dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten.